Inhaltlich verantwortlich für die Website www.kanzlei-pasquay.com ist:
Marie-Caroline Freifrau von Pfetten-Arnbach (geb. Pasquay)
Rechtsanwältin, MBA
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Marie-Caroline Freifrau von Pfetten-Arnbach, geb. Pasquay (gleiche Anschrift wie zuvor genannt)
Gesetzliche Berufsbezeichnung und Zulassung
Die gesetzliche Berufsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland lautet „Rechtsanwalt“ und wurde von der Bundesrepublik Deutschland, Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirks München, verliehen.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft sind alle Rechtsanwälte ab Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei allen Gerichten postulationsfähig. Eine Ausnahme ergibt sich lediglich für die Postulationsfähigkeit beim Bundsgerichtshof für Zivilsachen.
Das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2007, Teil I, Nr. 11) ausgegeben zu Bonn am 30.03.2007 und im Internet unter www.bundesgesetzblatt.de.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung in der Republik Österreich lautet „Europäischer Rechtsanwalt“ und wurde von der Republik Österreich, Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, verliehen.
Gebühren und Berufsordnungen (Deutschland)
Es gelten folgende Gebühren und Berufsordnungen (bzw. Vergütungsgesetze)
BRAO: Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA: Berufsordnung für Rechtsanwälte
RVG: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
KostO: Kostenordnung
Berufsregeln für Rechtsanwälte in der EU
Die Inhalte der genannten Vorschriften sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht oder über die Rechtsanwalts und Notarkammern zu beziehen.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland ist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Anschrift: Tal 33, D-80331 München, Internet: http://www.rakmuenchen.de
Zuständige Aufsichtsbehörde in der Republik Österreich ist die oberösterreichische Rechtsanwaltskammer, Anschrift: Gruberstraße 21, A-4020 Linz, Internet: www.ooerak.at
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Bundesrepublik Deutschland
Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung besteht bei der Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG, 81677 München (Versicherungsnummer: H 54/16 773 017). Die Versicherung erstreckt sich auf die Berufstätigkeit als Rechtsanwältin sowie als (vorläufiger) Insolvenzverwalter, Treuhänder nach der Insolvenzordnung, Sachwalter, Vergleichsverwalter, Vergleichsverwalter nach der Gesamt-Vollstreckungsordnung, gerichtlich bestellter Liquidator, Zwangsverwalter, Sequester, Gläubigerausschussmitglied und Gläubigerbeiratsmitglied; Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und -pfleger, Vormund, Betreuer, Pfleger und Beistand, Schiedsrichter, Mediator, Abwickler einer Praxis gem. § 55 BRAO, Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 30 BRAO und Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres. Räumlicher Geltungsbereich ist Europa.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Republik Österreich
Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Postfach 2000, A-1130 Wien (Versicherungsnummer: A719433535). Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle mit der Ausübung der Rechtsanwaltschaft verbunden Tätigkeit, insbesondere auf die Parteivertretung in Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Tätigkeit als Vormund, Kurator oder Sachwalter (mit und ohne Vermögensverwaltung), Testamentsvollstrecker, Schiedsrichter (auch als Leiter von Schlichtungs- und Schiedsgerichtsstellen), Mediator gemäß Zivilrechts-MediationsG, Treuhänder, Liquidator, Hausverwalter, Zwangsverwalter, Ausgleichs- und Masseverwalter, Besonderer Verwalter (§ 86 KO), Vorläufiger Verwalter (§ 84 KO), Zwangsverwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Mitglied des Gläubigerbeirates und durch das Gericht bestellte Geschäftsführer gemäß § 15a GmbH-Gesetz.
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Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die europäische Kommission stellt eine benutzerfreundliche Internet Plattform zur außergerichtlichen Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, die sich unter anderem aus der online Erbringung von Dienstleistungen ergeben (so genannte „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Meine E-Mail-Adresse lautet: mail@kanzlei-pasquay.com
Hinweis gemäß § 36 Verbraucher Streitbeilegung (VSBG): Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Informationen nach Entstehen der Streitigkeit
Schlichtungsverfahren durch die zuständige Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO): Einleitung durch Einreichung einer schriftlichen Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München; das Verfahren ist kostenfrei. Nähere Informationen: https://rak-muenchen.de/mandanten/hier-hilft-die-kammer/beschwerde-ueber-einen-rechtsanwalt.html. Hinweis gemäß § 36 Verbraucher Streitbeilegung (VSBG): Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191 f BRAO): Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Sie vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Einleitung durch Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Die Schlichtung richtet sich nach den Vorgaben des § 191f der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Nähere Informationen: http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/. Hinweis gemäß § 36 Verbraucher Streitbeilegung (VSBG): Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
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